Mitte 2018 hat die Lebenshilfe Bocholt e.V. eine eigene Stiftung zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung gegründet. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, um ihnen ein erfülltes und möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Als Förderstiftung hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderung, insbesondere aus dem Großraum Bocholt, sehr konkret und praxisbezogen zu mehr Teilhabe in unserer Gesellschaft zu verhelfen. Dies kann z.B. die Förderung einzelner Menschen mit Behinderung bedeuten, die nicht oder nicht mehr von ihren Angehörigen unterstützt werden können. Auch bei kleineren, ganz alltäglichen Anschaffungen und Hilfestellungen sieht sich die Stiftung in der Pflicht.
Die Stiftung ist zunächst rechtlich unselbständig. Nach Aufbau eines ausreichenden Stiftungsvermögens wird sie als rechtlich selbstständig anerkannt. Steuerlich wird die Stiftung jedoch bereits jetzt wie eine rechtliche Stiftung behandelt, sodass Spendenquittungen ausgestellt werden dürfen.
Lesen Sie hier den Vortrag von Angelika Geßmann, Vorstandsvorsitzende der Lebenshilfe, sowie den Vortrag von Sven Pieron, Stiftungsvorsitzender, anlässlich der Stiftungsgründung.
Damit sich die Stiftung für Menschen mit Behinderung einsetzen kann, braucht sie finanzielle Unterstützung von Privatpersonen und Unternehmen. Jede Zuwendung ist hilfreich und wichtig - ganz gleich, ob sie als Spende, Zustiftung, Erbschaft oder Vermächtnis erfolgt. In jedem Fall ist es für die Stiftung eine selbstverständliche Verpflichtung, verantwortungsbewusst mit den anvertrauten Vermögenswerten umzugehen.
Jede Form der Unterstützung wird vom Stiftungsvorsitzenden gesondert verwaltet und nicht mit den Erträgen der Lebenshilfe Bocholt-Rhede-Isselburg e.V. vermischt.
Satzung der Stiftung der Lebenshilfe Bocholt-Rhede-Isselburg